Den Durchblick behalten
Was ist bisher passiert?
Bei diesem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung der Gemeinde Jesteburg vom 07.05.2025, ist die Herangehensweise gut nachvollziehbar:
(Original unter Punkt Ö15 https://www.jesteburg.de/allris/to010?SILFDNR=1000135&TOLFDNR=1006563#link_1006563)
- das erarbeitete Windenergiekonzept wurde verschriftlicht,
- der fertige Entwurf wurde auf Beschluss der zuständigen Gremien (i.d.R. Kreisausschuss nach Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss) öffentlich ausgelegt,
- die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen (Träger öffentlicher Belange) erhalten die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen, Auslegungszeitraum 27.12.2024 bis 26.03.2025,
- die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägung berücksichtigt,
Wie geht es weiter?
- wird der Entwurf wesentlich geändert, ist er erneut mit der Möglichkeit der Stellungnahme auszulegen,
- sollten keine Änderungen mehr erforderlich sein, erfolgt der Satzungsbeschluss durch den Kreistag,
- anschließend erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg,
- zum Inkrafttreten des Teilprogramms Windenergie ist die Genehmigung öffentlich bekannt zu machen,
- ab dem Inkrafttreten des Regionalplans besteht für ein Jahr die Möglichkeit, die Abwägung mittels Normenkontrollverfahren im Rahmen der persönlichen Klagebefugnis vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg überprüfen zu lassen (Quelle LK-Harburg).
Auf Nachfrage beim Landkreis Harburg wurden die o.g. Informationen von der Homepage noch etwas konkretisiert:
- Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist bereits absehbar, dass nochmals Änderungen notwendig werden. Ebenfalls ist absehbar, dass es nicht zeitnah zu einem Beschluss kommen wird. Vermutlich wird das Jahr 2025 für eine Überarbeitung genutzt, anschließend wird der Entwurf erneut ausgelegt. Mit der endgültigen Fertigstellung der Windenergieplanung wird vermutlich erst im Laufe des Jahres 2027 gerechnet.
- Um Einspruch gegen Windenergie im Landkreis Harburg einzulegen, müssen Sie eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligungsverfahren für den Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) oder des sachlichen Teilprogramms Windenergie einreichen. Aktuell liegt kein konkreter Auslegungstermin vor, daher sollten Sie die Internetseite des Landkreises Harburg regelmäßig prüfen.
Schritte zum Einlegen eines Einspruchs
- Informieren Sie sich: Besuchen Sie die Internetseite des Landkreises Harburg (Link), die sich mit Windenergie und dem RROP 2025 befasst. Dort finden Sie Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren und Terminen.
- Nutzen Sie die Auslegungsfristen: Stellungnahmen und Einwendungen können nur während der offiziellen Auslegungsfristen eingereicht werden. Diese Fristen werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite des Landkreises bekannt gegeben, wie zum Beispiel für das RROP 2025.
- Reichen Sie eine Stellungnahme ein: Senden Sie Ihre Stellungnahme schriftlich an den Landkreis Harburg. Der Landkreis stellt dafür ein Postfach für Raumordnung zur Verfügung oder nennt die E-Mail-Adresse für Stellungnahmen in der Bekanntmachung.
- Berücksichtigen Sie die Möglichkeiten: Eine Stellungnahme ist ein wichtiges Instrument, um Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Behörden zu nehmen und ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten.
- Prüfen Sie auf konkrete Projekte: Wenn Sie gegen eine spezifische Windenergieanlage Einspruch einlegen möchten, müssen Sie die entsprechende Genehmigung des Landesamtes für Umwelt (LfU) anfechten, die für die Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig ist.
Wichtiger Hinweis: Die Einspruchsfristen können nach dem Ende des laufenden Verfahrens abgelaufen sein. Bleiben Sie informiert, um die nächste Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme nicht zu verpassen.
Wörterverzeichnis - Glossar
EU-Notfallverordnung
RED III
Beschleunigungsgebiet
Vorranggebiet
Superprivilegierung
Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e BauGB)
Bedeutung der aktuellen Rechtslage für die Fläche zwischen Lüllau und Reindorf
Für die vermeintliche Potenzialfläche zwischen Lüllau und Reindorf wurde vor Auslaufen der EU-Notfallverordnung kein Bauantrag gestellt.
Es gibt zwei Wege, wie der Bauantrag genehmigt werden könnte:
- Die Gemeinde beginnt ein Verfahren nach der Gemeindeöffnungsklausel. Dazu muss es eine Mehrheit im Gemeinderat geben und die Gemeinde (oder Samtgemeinde) muss den Flächennutzungsplan ändern und ein Zielabweichungsverfahren anstoßen.
- Nach abgeschlossener Raumordnungsplanung durch den Landkreis wird die Fläche als Vorrangfläche ausgewiesen. Das vereinfacht das Verfahren für die Firma, jedoch muss auch hier die Gemeinde den Bauplänen zustimmen.
Das bedeutet für uns: Unsere Stellungnahmen gegenüber dem Landkreis reichen nicht aus. Es ist ebenso wichtig, weiter mit unseren Gemeindevertretern im Gespräch zu bleiben, unsere Argumente vorzubringen und deutlich zu machen, dass viele Bürger diese Pläne ablehnen.
Stand 13. September 2025